Satzung der Bürgerinitiative „Drüber oder Drunter – für Bahnlösungen mit Zukunft“

 

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

 

  1. Die Bürgerinitiative trägt den Namen

„Drüber oder Drunter – für Bahnlösungen mit Zukunft!“ Lübbenau/Spreewald

  1. Sitz                 : 03222 Lübbenau/Spreewald
  2. Postanschrift : Projektbüro LÜBBENAUBRÜCKE, Otto – Grotewohl – Str.4b,

  03222 Lübbenau/Spreewald

  1. Die Bürgerinitiative ist nicht im Vereinsregister eingetragen.
  2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit

 

  1. Zweck der Bürgerinitiative ist :
    1. Durchsetzung einer zukunftsfähigen planfreien verkehrstechnischen Lösung

(vorzugsweise Unterführung ) bei der vorgesehenen Umgestaltung der Bahnübergänge im Stadtgebiet Lübbenau/Spreewald als einzig zukunftssichere Verkehrslösung für alle Bürger, Gewerbetreibende und Gäste unserer Stadt

 

    1. Sicherstellung der bestmöglichen innerstädtischen Erreichbarkeit und Erschließung sowohl für den KFZ–Verkehr als auch für den Fuß- und Radverkehr unter Berücksichtigung der wichtigsten städtebaulichen bzw. Stadtumbaubelange
  1. Die Bürgerinitiative ist selbstlos tätig, sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung.
  1. Mittel der Bürgerinitiative dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Bürgerinitiative. Es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Bürgerinitiative fremd sind, begünstigt werden.
  1. Die Bürgerinitiative ist überparteilich und überkonfessionell. Sie kann anderen Organisationen beitreten.

 

§4 Mitgliedsbeiträge/Spende


Es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Bürgerinitiative finanziert sich durch Spenden und Sponsoring.
 
Spenden können auf das Konto der Sparkasse Niederlausitz
Konto-Nummer: 4060 103 239
BLZ:   180 550 00
eingezahlt werden.
 


§ 5 Organe der Bürgerinitiative
 
Die Organe der Bürgerinitiative sind:
1. 1.      Die Mitgliederversammlung
2. 2.      Der Vorstand
 


§ 4 Mitgliedsbeiträge/Spende


Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal viertekjährlich statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 1 Woche schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung in der lokalen Presse unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
Wenn es das Interesse der Bürgerinitiative erfordert, kann durch den Vorstand oder auf Verlangen von mindestens 25 % der Mitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen  werden.
Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der/die Vorsitzende der Bürgerinitiative oder ein von der Versammlung gewählter Versammlungsleiter.
 
Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit abgegebenen gültigen Stimmen, soweit gesetzliche Bestimmungen oder die Satzung nichts anderes vorschreiben.
 
Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
1. 1.      Wahl des Vorstandes für 2 Jahre
2. 2.      Abberufung der Mitglieder des Vorstandes
3. 3.      Beschlussfassung über Änderungen der Satzung
4. 4.      Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
 


§ 7 Vorstand
 
1. Der Vorstand besteht aus mindestens 11 Mitgliedern. Der Vorstand bestimmt aus den Reihen seiner Mitglieder einen Vorsitzenden und vier Stellvertretende Vorsitzende. Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt.
2. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
3. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, hierzu gehören insbesondere

• Vertretung von Vereinsinteressen gegenüber Dritten
• Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung
• Sämtliche finanzielle Vorgänge der Bürgerinitiative
• Ausführen von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
• Bildung von Arbeitsgruppen zur Unterstützung des Vorstandes
 

 

§ 8 Niederschrift
 
Über die Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen wird eine Niederschrift angefertigt, die jeweils vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll führt ein von der Versammlung gewählter Protokollführer.
 


§ 9 Auflösung der Bürgerinitiative
 
1. Die Auflösung der Bürgerinitiative erfolgt nach Erreichen des Zweckes oder wird in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 75 % der abgegeben gültigen Stimmen beschlossen.
2. Bei Auflösung der Bürgerinitiative  fällt das Vermögen an den Verein „Freunde der LÜBBENAUBRÜCKE e.V.“.
 
 
 
 
03222 Lübbenau/Spreewald 2007
 

 

 

nach oben
SMS Logo

Die Bürgerinitiative "Drüber oder Drunter" Lübbenau wird unterstützt vom